In Kleos ist es möglich die Beteiligungsarten auf individuelle Bedürfnisse anzupassen. Man kann sie ändern oder aber auch erweitern. Eine solche Aktion will aber gut überlegt sein. Den Typ-Code der mit Kleos ausgelieferten und bereits in Vorlagen verwendeten Beteiligungsarten zu ändern ist nicht ratsam. Es geht an dieser Stelle vielmehr um sinnige Erweiterungen.

Sie möchten z.B. in einer Ihrer Vorlagen nur das Gericht für die II. Instanz anschreiben oder sich innerhalb einer Vorlage auf die Daten des Gerichtes der I. Instanz beziehen. Ohne eine weitere Differenzierung der Gerichte schlecht möglich.

Lösung:
unter Einstellungen/Akte/Beteiligungsarten neue Einträge erstellen
diese sollten dann z.B. wie folgt gespeichert werden:
Bezeichnung: Gericht I. Instanz
Code: GER1
Rolle: Gericht
Rolle im Verfahren:
Nur für Mitarbeiter verwenden: aus
wobei der Code die entscheidende Rolle spielt
er kann gleich mit bereits vorhandenen Einträgen sein (um sich durch seine Bezeichnung zu unterscheiden)
für ein direktes Ansprechen in Vorlagen sollte aber ein eigener Code verwendet werden (GER1, GER2, GER3)
Sie können anschließend in Ihren vorhandenen Akten das Gericht bzw. die Gerichte einfach durch ändern des Partei-Typs anpassen.

Problem:
Meine Vorlage für ein neues Schreiben erkennt diese Einträge nicht und schreibt ein so benanntes Gericht als normalen Beteiligten an.
Ursache:
Ihre Vorlage enthält zur Unterscheidung ob ein Gericht angeschrieben wird, die Zeile:
«#CONDITIONSTART#\E §ADR_BetTypCode§!=GER»
Lösung:
die Verwendung darauf angepasster Textblöcke und ändern der Zeile in:
«#CONDITIONSTART#\E §ADR_BetTypGerichtJN§=N»